Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VON PITS B.V., LEIDEN

Eingetragen in der Handelskammer in Leiden Nummer 28087820

Diese Geschäftbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von PITS mit Vertragspartnern aus dem deutschsprachigen Raum, insbesondere Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Für alle Übereinkommen zwischen PITS und dem Vertragspartner gilt das niederländische Recht ausschließlich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


Leiden, Juli 2002

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN UND ALLGEMEINES
In diesen Bedingungen bedeutet:

  1. PITS B.V.: Psychologische Instrumenten, Tests & Services, Sitz in Leiden, eingetragen im Register der Handelskammer für Rijnland, Sitz in Leiden, unter Aktenzeichen 28087820. (im folgenden kurz "PITS")
  2. Vertragspartner: Jede Partei, die mit PITS einen Vertrag schließt: insbesondere Käufer und Kursteilnehmer.
  3. Registrierter Vertragspartner: Der Vertragspartner, der bei PITS registriert ist und von PITS eine Registrierungsnummer erhalten hat.
  4. Qualifikationsbedingungen: Die Anforderungen an seine Qualifikation, die ein Vertragspartner erfüllen muss, um von PITS als "registrierter Vertragspartner" anerkannt zu werden.
  5. Aufträge, Angebote und Verträge beziehen sich auf:


ARTIKEL 2: ANGEBOTE
1. Alle Angebote und Sonderangebote von PITS sind freibleibend, ausser wenn dies in der Offerte anders angegeben wird.

ARTIKEL 3: ANFANG, VERSCHIEBUNG UND ENDE EINES AUFTRAGES
1. Der Auftrag entsteht, sobald PITS dem Vertragspartner eine Auftragsbestätigung geschickt hat. Unter Auftragsbestätigung wird auch die schriftliche Bestätigung von mündlichen Vereinbarungen verstanden. Ein Vertrag zwischen beiden Parteien kann auch auf andere Weise als mit einer Auftragsbestätigung geschlossen werden.

2. Bei einem Auftrag zur Lieferung von (Test)Materialien ist der Vertragspartner verpflichtet, sich erst von PITS registrieren zu lassen. In diesem Fall muss der Vertragspartner die festgelegten Anforderungen an die Qualifikation erfüllen. PITS ist berechtigt, ein Zeugnis (oder eine Kopie hiervon) einer entsprechenden Ausbildung zu verlangen, um feststellen zu können, ob die Qualifikation vorhanden ist. Der Vertragspartner hat PITS unmittelbar eventuelle Änderungen mitzuteilen, wenn er möglicherweise die erforderlichen Qualifikationsanforderungen nicht mehr erfüllt. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von Euro 2.500,- pro Zuwiderhandlung, zuzüglich Euro 125.- für jeden weiteren Tag und pro Zuwiderhandlung zu zahlen, mit dem Recht auf völligen Schadenersatz. Wenn der Vertragspartner die Qualifikationsanforderungen von PITS nicht mehr in vollem Umfang erfüllt, hat PITS das Recht, die Registrierung aufzulösen bzw. zu ändern.

3. Wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt, oder PITS begründet annehmen muss, dass er seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist PITS berechtigt, alle eigenen Verpflichtungen sowie alle Verpflichtungen, die sich aus diesen allgemeinen Bedingungen ergeben und rechtsgültig sind, zu verschieben, (trotz anderer Kraft des Gesetzes oder dieser allgemeinen Bedingungen zukommenden Rechte).

4. Der Vertragspartner ist berechtigt den Auftrag zu kündigen innerhalb der vereinbarten und festgelegten Kündigungsfrist. Kündigungen müssen schriftlich eingereicht werden.

5. In folgenden Fällen muss PITS unverzüglich benachrichtigt werden und kann PITS von einem Vertrag zurücktreten: 
- falls der Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist,
- der Vertragspartner Zahlungsaufschub beantragt,
- der Vertragspartner Konkurs anmeldet,
- der Vertragspartner die freie Verfügung über sein Vermögen oder Einkommen ganz oder teilweise verliert,
- wenn ein Großteil des Besitzes oder des Vermögens beschlagnahmt wird,
- wenn der Vertragspartner sein Unternehmen verkauft oder liquidiert,
- wenn der Vertragspartner nicht mehr die von PITS gestellten Qualifikationsanforderungen erfüllt.

ARTIKEL 4: LIEFERUNG ZUR ANSICHT
1. (Test)Material, das zur Ansicht geliefert wurde, verbleibt im Eigentum von PITS. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das (Test)Material in demselben Zustand innerhalb der vereinbarten Zeit zurückzuschicken, in welchem er das (Test)Material erhalten hat. Die Portokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

2. Falls das (Test)Material nicht oder nicht termingerecht an PITS zurückgeschickt wird, wird die Sendung Kraft der Allgemeinen Bedingungen von PITS als geliefert betrachtet, und der Vertragspartner muss den geltenden Preis bezahlen.

ARTIKEL 5: AUSFÜHRUNG EINES AUFTRAGES
1. Die Art, wie ein Auftrag ausgeführt wird, bestimmt PITS. Der Vertragspartner muss PITS alle Daten, Belege und Materalien, die PITS benötigt, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können, zur Verfügung stellen und alle benötigten Informationen verschaffen, ohne dafür Kosten zu berechnen.

2. PITS hat das Recht, bei der Ausführung eines Auftrages andere Firmen zu beauftragen.

3. Der Vertrag wird von PITS ausschließlich geändert oder storniert, wenn der Vertragspartner dies rechtzeitig schriftlich mitgeteilt hat, und es von PITS bestätigt wurde.

4. PITS behält sich das Recht vor, kleine Änderungen im Auftrag vorzunehmen, ohne als Folge davon schadenersatzpflichtig zu sein, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

5. Im Falle einer mangelhaften Ausführung hat PITS das Recht, dies innerhalb einer zumutbaren Frist zu korrigieren.

ARTIKEL 6: DER GEBRAUCH VON ORIGINALPRODUKTEN
Außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PITS ist der Vertragspartner jederzeit verpflichtet, außschliesslich die von PITS gelieferten Originalprodukte zu gebrauchen (siehe auch Artikel 16). Es ist daher nicht erlaubt, Teile des von PITS gelieferten (Test)Materials und/oder Ergänzungen davon ganz oder teilweise selbst zu produzieren, und/oder das von PITS gelieferte (Test)Material ganz oder teilweise zu vervielfältigen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung hat der Vertragspartner ohne Verzug eine Vertragsstrafe von Euro 5000,- pro Zuwiderhandlung zu zahlen, und dies unbeschadet des Rechtes von PITS, weitergehenden Schadenersatz zu fordern.

ARTIKEL 7: LIZENZEN/ABONNEMENTS
Wenn PITS Material im Abonnement oder in Lizenz liefert, gelten folgende Bestimmungen als Ergänzung der übrigen Bedingungen:

1. Ein Abonnement oder eine Lizenz bedeutet, dass PITS regelmäßig in verabredeten Zeiträumen dem Vertragspartner bis zur Kündigung durch den Vertragspartner (Test)Material liefert und dass dieses (Test)Material im Voraus bezahlt wird.

2. Ein Abonnement hat immer eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, außer wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

3. Die Kosten für ein Abonnement bzw. eine Lizenz sind im Voraus zu zahlen.

4. Wenn sich Name oder Adresse des Vertragspartners ändern, so muss er PITS sowohl die alte als auch die neue Adresse mindestens 14 Tagen vor der Adressänderung mitteilen.

5. Das Abonnement wird jedes mal stillschweigend für den jeweils geltenden Preis mit derselben Laufzeit verlängert, außer wenn der Vertragspartner innerhalb der gültigen Kündigungsfrist von (mindestens) zwei Monaten vor Ablauf der Laufzeit das Abonnement schriftlich gekündigt hat.

ARTIKEL 8: KURSE
1. Die Anmeldung für einen Kurs bei PITS erfolgt schriftlich oder per E-Mail im Sekretariat von PITS mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Die Teilnahme richtet sich nach dem Anmeldedatum. Bei zu vielen Anmeldungen wird eine Warteliste angelegt. Bei zu vielen Anmeldungen haben registrierte Kunden gegenüber unregistrierten den Vorzug.

2. PITS behält sich das Recht vor, Teilnehmer anhand von jeweils bekannt gemachten Zulassungskriterien und nach eigener Ansicht zuzulassen oder auszuschliessen.

3. PITS behält sich das Recht vor, im Rahmen des Zumutbaren, Änderungen vom angegebenen Inhalt eines Kurses vorzunehmen, sofern diese Änderungen erforderlich und dem Zweck des Kurses dienlich sind.

4. Wenn nicht anders angegeben, so ist der Kurspreis inklusive Kaffee, Tee, Mahlzeiten und Kursmaterial zu verstehen. Eventuelle Übernachtungen gehen auf Kosten der Teilnehmer. Wenn nicht anders angegeben, ist der Kurspreis vor Kursbeginn zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung behält PITS sich das Recht vor, einen Teilnehmer von dem Kurs auszuschließen.

5. Wenn durch höhere Gewalt seitens PITS eine Unterrichtsstunde oder ein Kurs ausfällt, versucht PITS einen anderen Zeitpunkt für den Kurs festzulegen. Wenn durch höhere Gewalt keine Aussicht besteht, den Kurs abzuhalten, ist PITS berechtigt, den Kurs schriftlich abzusagen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Die im voraus gezahlten Kursgelder werden in diesem Fall von PITS zurückerstattet.

6. PITS hat bei unzureichender Teilnehmerzahl eines Kurses das Recht, den Kurs abzusagen. Die angemeldeten Teilnehmer haben dann das Recht auf Erstattung der Kosten.

7. PITS muss Stunden, die Kursteilnehmer versäumen, nicht wiederholen.

8. Bei Verhinderung eines Teilnehmers ist es möglich, einen Stellvertreter teilnehmen zu lassen. Der Name des Stellvertreters muss PITS mindestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

9. Bei Kündigung eines Kurses muss der Teilnehmer 50 % der Kosten zahlen, wenn er mindestens 14 Tage vor Beginn des Kurses kündigt. Bei einer Kündigung innerhalb sieben oder weniger Tagen vor Kursbeginn ist der volle Betrag zu zahlen. Bei Beendigung des Kurses nach Kursbeginn, oder bei Versäumnissen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückzahlungen.

ARTIKEL 9: PREISE UND PREISEÄNDERUNGEN
Vertragsanpassungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, wenn in der Zeit zwischen Auftrag und Lieferung die Preise steigen. Sollten bei Ratenzahlungen die Kosten zwischenzeitlich steigen, kann PITS diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen.

ARTIKEL 10: BEZAHLUNG
1. Alle Rechnungen müssen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzüge bezahlt werden, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bezahlung kann im Büro von PITS erfolgen, oder der Betrag kann auf das Konto von PITS überwiesen werden.

2. Wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so befindet er sich in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. PITS hat dann das Recht, monatlich den gesetzlichen Zinssatz plus 2 % in Bezug auf den Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen, beginnend mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit und bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.

3. Alle gerichtlichen und aussergerichtliche Inkasso-Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4. Wenn der Vertragspartner im Falle von Zahlungsaufschub oder Konkurs mit seinen Gläubigern verhandelt, bei in Beschlagnahme, Geschäftsauflösung oder im Falle des unter Vormundschaft Stellens sind alle Forderungen, die PITS hat, unmittelbar fällig, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.

ARTIKEL 11: LIEFERUNGEN / LIEFERZEIT
1. Die Lieferung des (Test)Materials erfolgt an die Adresse des Kunden, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. PITS betrachtet die vom Kunden angegebene Adresse so lange als gültig, bis der Vertragspartner schriftlich eine andere Adresse angibt.

2. Die Lieferung wird als abgeliefert betrachtet, wenn sie dem Vertragspartner ausgehändigt wurde, bzw. wenn sie an der angegebenen Adresse abgeliefert wurde. Wenn der Kunde selber für den Transport des (Test)Materials sorgt, trägt er das volle Risiko und alle Kosten hierfür, und die Lieferung wird als geliefert betrachtet bei der Abgabe von PITS an den Kunden, bzw. an denen Transporteur.

3. Vom Zeitpunkt der Ablieferung des (Test)Materials an trägt der Kunde jedes Risiko.

4. Eine vereinbarte Lieferzeit hat, wenn es nicht anders schriftlich festgelegt wurde, keine Ausschlussfrist. Nicht rechtzeitige Lieferung ist kein Grund für eine Rückgängigmachung des Vertrags. Die von PITS angegebenen Lieferfristen gelten nur ungefähr, wenn sie in der Auftragsbestätigung als ca.-Fristen entsprechend bezeichnet sind.

5. PITS behält sich das Recht vor, die Lieferung in Teilen vorzunehmen.

ARTIKEL 12: EIGENTUMSVORBEHALT
1. PITS bleibt Eigentümer von allen dem Vertragspartner gelieferten oder noch zu liefernden Materialien, bis der Kaufpreis sowie die eventuellen Zinsen und andere Kosten für das gesamte (Test)Material vollständig bezahlt sind. Ausserdem gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die PITS an den Vertragspartner hat oder die wegen Versäumnissen des Vertragspartners im Erfüllen von anderen Bedingungen entstehen könnten, sowie bezüglich aller anderen Forderungen, die PITS aufgrund des zum Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnisses hat.

2. Solange das Eigentum des gelieferten (Test)Materials nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist es diesem nicht erlaubt, dieses gelieferte Material zu bearbeiten, den Eigentümer zu verändern, es zu verpfänden oder anders zu belasten, zu veräussern oder auszuleihen, aus welchem Grund auch immer.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das unter Eigentumvorbehalt gelieferte (Test)Material mit der nötigen Sorgfalt und erkenntlich als Eigentum von PITS aufzubewahren.

4. Wenn der Kunde im Erfüllen seiner Verpflichtungen PITS gegenüber nachlässig ist, oder PITS mit gutem Grund fürchten muss, dass der Käufer nachlässig sein wird, sowie in allen in Art. 3, Nr. 6 genannten Fällen, ist PITS berechtigt, das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte (Test)Material zurückzufordern.

ARTIKEL 13: REKLAMATIONEN
1. Der Käufer ist verpflichtet, das gelieferte (Test)Material und Kursmaterial unmittelbar nach der Lieferung auf Mängel und Schäden zu kontrollieren

2. Reklamationen den Auftrag betreffend müssen PITS innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Lieferung bzw. 10 Arbeitstage nach der Ausführung des Auftrages, den der Käufer reklamieren will, schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen den Auftrag betreffend haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Käufers.

3. Reklamationen über den Rechnungsbetrag müssen PITS innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungdatum schriftlich mitgeteilt werden.

ARTIKEL 14: HAFTUNG
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von PITS auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von PITS. PITS haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von PITS für jeden direkten Schaden beschränkt sich jederzeit auf 100% des Netto Rechnungsbetrags per Auftrag, ausser im Falle groben Verschuldens von PITS.

2. PITS haftet nicht für indirekten Schaden oder Kosten, die auf irgendeine Weise zusammenhängen mit einer mangelhaften Ausführung des Auftrages.

3. PITS haftet nicht für Schäden, die dem Käufer aus der Handhabung von Benutzern, Lehrern, Lieferanten oder anderen Dritten entstehen, die PITS bei der Ausführung eines Auftrages heranzieht, noch haftet PITS für im gelieferten (Test)Material enhaltende Werbung oder Mitteilungen von Dritten.

4. PITS haftet nicht für die Folgen, die sich aus dem Überschreiten der Lieferfrist ergeben, worunter auch der zu späte Empfang der Lieferung fällt.

5. PITS haftet nicht für Schäden oder Mängel an Unterlagen, Material oder anderen Dingen des Käufers, die PITS im Rahmen der Ausführung des Auftrages bei sich hat. Der Käufer ist verpflichtet diese Unterlagen ausreichend und fortlaufend zu versichern.

6. PITS haftet nicht für Schäden des Käufers, die sich aus Fehlern im gelieferten (Test)Material oder Kursmaterial ergeben, es sei denn im Falle groben Verschuldens von PITS.

7. PITS haftet weder dafür, ob ein Kurs erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht abgeschlossen wurde, noch dafür, ob die Kursteilnehmer das Material gebrauchen.

ARTIKEL 15: HÖHERE GEWALT
1. Wenn PITS seine Verpflichtungen nicht ordentlich erfüllt infolge einer PITS nicht anzurechnender Ursache, wie z.B. ein Stockung in dem Unternehmen PITS oder in dem Unternehmen von Dritten, dessen Dienste PITS für die Ausführung eines Auftrages in Anspruch nimmt. Durch solche Ereignisse werden die Verpflichtungen aufgeschoben, bis PITS wieder in der Lage ist, den Auftrag in der vereinbarten Weise auszuführen, ohne dass PITS zu eventuellem Schadenersatz an den Kunden oder Dritte verpflichtet wäre.

2. Wenn PITS innerhalb einer redlichen Frist nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen dem Vertragspartner gegenüber auszuführen, wird PITS dies dem Vertragspartner unmittelbar mitteilen mit der Angabe der zu erwartenden Verzögerung, durch die vereinbarte Lieferzeit überschritten wird. Sowohl PITS als auch der Vertragspartner haben danach das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass PITS dem Vertragspartner gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz, der mit der Lieferverzögerung zusammenhängt, verpflichtet wäre.

3. Wenn PITS beim Eintritt von höherer Gewalt bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder seine Verpflichtungen dadurch nur teilweise erfüllen kann, hat PITS das Recht, über den bereits gelieferten Teil bzw. über den zu liefernden/auszuführenden Teil eine Rechnung auszustellen, die der Kunde begleichen muss.

ARTIKEL 16: URHEBERRECHTE UND ANDERE INTELLEKTUELLE EIGENTUMSRECHTE
Das Urheberrecht sowie andere intellektuelle Eigentumsrechte für jedes von PITS gelieferte bzw herausgegebene Kursmaterial, (Test)Material, für alle Veröffentlichungen und andere informative Produkte liegen bei PITS, den Lizenzgebern, den Zulieferern und Herausgebern, bzw. bei den Autoren. Kein Anteil aus diesen Veröffentlichungen darf ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von PITS vervielfältigt, gespeichert oder veröffentlicht werden, und jede Zuwiderhandlung wird mit Euro 25.000,- Vertragsstrafe belegt, unbeschadet des Rechts von PITS bzw. der Lizenzverleiher, Zulieferer/Herausgeber oder Autoren auf weitergehenden Schadenersatz.

ARTIKEL 17: ANGEWANDTES RECHT UND RECHTSPRECHUNGSORT
Für alle Übereinkommen zwischen PITS und dem Vertragspartner gilt das niederländische Recht. Gerichtsstand ist 's Gravenhage. PITS ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.